Selbstanzeige ja/nein?
Reaktion von „Steuersündern“ nach Ankauf von CD’s durch verschiedene Bundesländer.
Innerhalb kurzer Zeit häufen sich in unserer Kanzlei die Anfragen von Personen, die möglicherweise meinen, sich auf den CD‘s wiederzufinden, die jetzt angekauft wurden, bzw. noch angekauft werden sollen.
„Wir selber sehen den Ankauf als unrechtmäßig an und gehen davon aus, dass sich die Ankaufenden strafbar machen“, so RA Ralph Schäfer, Seniorpartner unserer Kanzlei, „dies ändert aber nichts daran, dass wir mit Bedacht unsere Mandanten in diesem Bereich, wie auch in den Liechtenstein-Fällen, beraten werden“.
Rechtsanwältin Claudia Baetcke, LL.M., Fachanwältin für Steuerrecht, deren ausschließliches Tätigkeitsfeld im Steuerrecht die Abwicklung von Steuerstrafsachen ist, meint hierzu, „wir halten nichts davon, übereilt Selbstanzeigen zu erstatten. Es hat sich auch bei den Liechtenstein-Fällen herausgestellt, dass die Daten, die tatsächlich vorgefunden wurden, oftmals keine konkreten Strafbarkeiten und noch weniger konkrete Daten enthielten, die den Fiskus in die Situation gebracht haben, konkrete Steuerforderungen zu errechnen. Fraglich ist also, ob gemessen an der Zahl derer, die in der Schweiz Gelder anlegen, es sinnvoll ist, Selbstanzeigen zu erstatten. Dies muss im Einzelfall abgewogen werden“.
RAin Baetcke ärgert sich ferner auch darüber, welche Falschinformationen in diesem Zusammenhang gestreut werden, um die Steuerbürger zu Selbstanzeigen zu veranlassen. „Erst mit Aufnahme der Ermittlungen der Steuerfahndung im Einzelfall ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich, aber nicht etwa mit Ankauf der CD. Dies ist ein bewußtes Märchen, das verbreitet wird, um möglichst viele in aller Hektik von vorne herein zu Selbstanzeigen zu veranlassen“.
In einem ganz wesentlichen Punkt läßt die deutsche Öffentlichkeit die Schweizer, die sich zu Recht verärgert fühlen dürfen, nicht zu Wort kommen. Quellensteuer wird in der Schweiz auf Erträge, nach Vereinbarungen auch mit der Bundesrepublik Deutschland, ohnehin von jedem mit einem Prozentsatz von 35% zwischenzeitlich einbehalten. Die Rechenexempel, die in der Öffentlichkeit bezüglich Steuermehreinnahmen geführt werden, sind reine Phantomzahlen.
Top-Thema
Hausdurchsuchungen bei Steuersündern
Die erste CD, die in Nordrhein-Westfalen ausgewertet wird, soll angeblich 1.500 Namen enthalten, dabei nicht nur Bürger aus diesem Bundesland, sondern insbesondere auch aus südlichen Bundesländern. Nach Mitteilung der Medien von Mitte März 2010 werden nunmehr bei rund 1.100 Personen Ermittlungsverfahren durchgeführt, in einer Vielzahl von Fällen sollen auch Hausdurchsuchungen erfolgen. ... (weiterlesen unter Top-Thema)
Vertretung in Steuerstrafsachen
Unsere Kanzlei, spezialisiert insbesondere in verschiedenen Bereichen des Bank- und Wirtschaftsrechts, besetzt seit vielen Jahren den Bereich des Steuerstrafrechts, insbesondere den Bereich der Steuerhinterziehung, durch unsere langjährige Partnerin, Frau Rechtsanwältin Baetcke, LL.M., Fachanwältin für Steuerrecht, die über eine große Erfahrung im Zusammenhang mit der Vertretung in Steuerstrafsachen verfügt.
Dabei ist sie nicht nur innerhalb Deutschlands tätig, sondern insbesondere auch grenzüberschreitend für deutsche Bürger, insbesondere im Zusammenhang mit mutmaßlichen Taten in der Schweiz, Österreich, Liechtenstein und Spanien.
Wichtig ist dabei, dass der Bereich etwaiger notwendiger Steuererklärungen und auch Steuerzahlungen professionell durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater begleitet wird. Im Regelfall ist dies der bisherige Berater des Mandanten. Wichtig ist, frühzeitig professionelle anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um gegebenenfalls notwendige Fragen wie Selbstanzeigen zu klären.
Verschärfung des Steuerstrafrechts
Das Steuerstrafrecht wurde von der Rechtsprechung und der Gesetzgebung erheblich ausgeweitet. Bewährungsstrafen sollen danach gegebenenfalls ab 500.000,-- EUR, spätestens bei 1 Mio. EUR hinterzogener Steuern künftig nicht mehr möglich sein. Ein sogenanntes „großes Ausmaß“ beginnt ab einem hinterzogenen Betrag von 50.000,-- EUR und führt in der Regel bereits zu einer Bewährungsstrafe. Daneben wurde die Verjährung erheblich verlängert.
Für viele Steuerpflichtige können sich hieraus äußerst unangenehme Folgen bilden. „Unsere Fallpraxis zeigt, dass gerade viele ältere wohlhabende Bürger vorhanden sind, die ihre steuerlichen Strategien vorbei am Finanzamt selbst überhaupt nicht mehr überschauen“, so Rechtsanwältin Baetcke. „Häufig sind es dann Kinder, die von nichts wissen und bei uns sich beraten lassen, wie sie für ihre betagten Eltern mit einem solchen Thema umgehen sollten“, so weiter RAin Baetcke. „Berater, insbesondere Banken und Steuerberater, hatten in den 80er und 90er Jahren irgendwelche Empfehlungen gegeben, Gelder irgendwo, sei es in Luxemburg oder der Schweiz, anzulegen, um manchmal ein paar Zehntel hinter dem Komma mehr Rendite zu erzielen. Häufig haben sich diese Anlagen dann im Laufe der Zeit „verselbständigt“. „Wir haben schon mitbekommen, dass Kinder vor lauter Angst vor dem Fiskus in Deutschland nach dem Tod der Eltern Sparbücher aus der Schweiz, die ihnen nach dem Tod bekannt wurden, schlicht und ergreifend vernichten, um nur keinen Ärger zu bekommen“, so RAin Baetcke. Dies ist geradezu aberwitzig.
Ganz besonders schlau sind in diesem Zusammenhang die Schweizer Banken häufig im Rahmen ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen sie beispielsweise regeln, dass nicht abgeholte oder nicht ordnungsgemäß versendbare Sparbücher, Kontoinformationen und ähnliches zu horrenden Kosten jedes Jahr gelagert werden müssen, die in einiger Zeit das Kapital auffressen. Auf alle Fälle gewinnt gerade die Schweiz sicherlich eine Vielzahl von Geldern dadurch, dass der deutsche Steuerpflichtige oder sein Rechtsnachfolger das Geld schlicht nicht mehr haben wollen, und dies aus Angst vor dem deutschen Finanzamt. „Im Regelfall ist es sinnvoll, sich hier frühzeitig beraten zu lassen, um sinnvolle Maßnahmen zu veranlassen, damit strafrechtlich relevante Risiken eingeschränkt werden“, so RA Schäfer, Seniorpartner der Kanzlei.
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